Geplante / beschlossene Entlastungen 2022
Im Zusammenhang mit erheblichen Preissteigerungen (insbesondere im Energiebereich) sollen die Bürger u.a. mit den folgenden ausgewählten Maßnahmen finanziell entlastet werden:
- Anhebung der Entfernungspauschale für Pendler
ab dem 21. Kilometer um 3 Cent von 35 Cent auf 38 Cent
- Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
von 1.000 EUR auf 1.200 EUR
- Anhebung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer
um 363 EUR auf 10.347 EUR
- Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate
Benzin 30 Cent je Liter, Diesel 14 Cent je Liter
- Energiepauschale
Zahlung einer der Einkommensteuer unterliegenden einmaligen Energiepauschale in Höhe von
300 EUR an alle Erwerbstätigen
- vergünstigte Tickets
Bereitstellung vergünstigter Tickets für den ÖPNV (Ticket für 9 Euro/Monat für 90 Tage)
- Einmalzahlung für Familien
100 EUR pro Kind
- degressive Abschreibung
Verlängerung um 1 Jahr für Wirtschaftsgüter, die im Jahr 2022 angeschafft oder hergestellt werden
- Home-Office-Pauschale
Verlängerung um ein Jahr bis zum 31.12.2022
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